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Leonberg

Die Allgemeinverfügung vom 16.März 2020

Landesregierung

  • Die Rechtsverordnung der Landesregierung vom 16.März 2020 verbietet nur den Sport in geschlossenen Räumen.

erwähnt geschlossene Anlagen: (Unsere Schiesstände sind offen)

Zitat

§ 4 Schließung von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:
[...]
5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
[...]

``

Bundesregierung

Die Pressemitteilung 96 der Bundesregierung vom 16.März 2020

Dies ist eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer.

Zitat

[...]
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
[...]
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ...
[...]

III. Zu verbieten sind
[...]
 - Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen 
[...]