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Verordnungen Stand 11.Juni

CoronaVO ab 10.Juni

CoronaVO Sportstätten

CoronaVO Sportwettkämpfe

Zitat

§ 2 Allgemeine Vorgaben

[...]

(3) Sportlerinnen und Sportler dürfen am Wettbewerb oder am Wettkampf nur teilnehmen, 
wenn beim Betreten der Einrichtung im Sinne des § 1 durch eine persönliche Befragung sichergestellt wird, 
dass die Sportlerin oder der Sportler keine Symptome zeigt, 
die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind.

[...]

(12)Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen nicht anwesend sein.

Zitat

§ 4 Besondere Vorgaben für den Breitensport

[...]

(2) [....] weniger als 100 Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. [...]

(3) Es sind ausschließlich Wettbewerbe und Wettkämpfe in Sportarten gestattet, 
in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft gewährleistet werden kann