Zum Inhalt

Vorab: Corona Einschränkungen ab 2.Nov

Info der Landesregierung

Zitat

Kultur, Sport und Freizeit
[...]
Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon
ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Wenn sich das bewahrheitet wird auf 50m und dem 25m Praz. einzig der Stand Nr. 3 offen sein.

Ein Schütze mit Ausichtsberechtigung darf alleine schiessen.

Ein Schütze ohne Aufsichtsberechtigung benötigt eine Aufsicht.

Zwei Schützen gleichzeitig: geht nicht, die Aufsicht wäre die dritte Person im Raum.

Bei grossem Andrang können wir unsere genehmigten Schiesszeiten ausschöpfen.