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Übersicht über Regelungen

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf

Übersicht vom 5.11

Zitat

Darf unter Auflagengeöffnet oder möglich bleiben:

Schießsport-und Schießsportanlagen im Freien (nuralleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt, bei dienstlichen Zwecken, im Schulsport, Studienbetrieb oder beim Spitzen-und Profisport)

Definition von im Freien/Freiluft vom Ministerium Kultus Jugend und Sport vom Mai

Zitat

[...]
Schießstandrichtlinien ... vier Bauarten von Schießständen:
[...]
2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes. Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen.
[...]
Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den Freiluftsportanlagen. Diese dürfen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Der Betrieb der geschlossenen Schießstände (Raumschießanlagen) ist zum jetzigen Zeitpunkt untersagt.”