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Begründung

h.muench-at-leonberg.de Tue, 16 Feb 2021 18:28:02 +0100

     1  
     2  
     3  Hallo Herr Götz,
     4  
     5  betreffend der neuen CoronaVO muss ich Ihnen folgende Auskunft geben:
     6  
     7  In Bezug auf den Betrieb von Sportstätten und -anlagen haben sich, wie
     8  Sie richtigerweise angeführt haben, weder die CoronaVO noch die
     9  dazugehörige "Offen-Geschlossen-Liste" geändert.
    10  Zudem hat das Sozialministerium die in meiner Mail vom 29.01.2021
    11  beschriebenen Auslegungshinweise nicht verändert.
    12  Somit stellt sich die rechtliche Situation unverändert dar.
    13  
    14  Aufgrund der sich anscheinend widersprechenden Aussagen der CoronaVO
    15  und der "Offen-Geschlossen-Liste" habe ich kurzfristig sowohl das
    16  Regierungspräsidium als nächsthöhere Behörde als auch das
    17  Innenministerium als oberste für das Waffengesetz zuständige Behörde
    18  konsultiert.
    19  Im Rahmen dessen habe ich die Auskunft erhalten, dass die
    20  "Offen-Geschlossen-Liste" "im Lichte der CoronaVO auszulegen ist".
    21  Somit ist das Kriterium der "Weitläufigkeit" weiterhin zu
    22  berücksichtigen und im vorliegenden Fall ausschlaggebend.
    23  
    24  Ihre Schießanlage wird diesem Kriterium leider nicht gerecht.
    25  Die im Freien befindlichen Schießstände sind durch Mauern eingegrenzt
    26  und heben sich klar von der Umgebung ab.
    27  Die den Nutzern der Anlage zur Verfügung stehende Bewegungsfreiheit ist
    28  durch die baulichen Gegebenheiten deutlich eingeschränkt.
    29  
    30  Dass von den Gegebenheiten der Anlage keine höhere Wahrscheinlichkeit
    31  einer Virusverbreitung ausgeht steht nicht in Frage.
    32  Jedoch ist dies aktuell kein zur Bewertung der Zulässigkeit
    33  heranziehbares Kriterium.
    34  Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Sozialministeriums
    35  aus meiner Mail vom 29.01.2021, wonach die "weitestgehende[...]
    36  Vermeidung von nicht zwingend notwendige Kontakten" bezweckt wird.
    37  
    38  Damit bleibt es also bei meiner Aussage vom 29.01.2021, nach der der
    39  Betrieb der Schießanlage am Brombach 2 aktuell leider nicht zulässig
    40  ist.
    41  Ich bedaure Ihnen erneut keinen positiven Bescheid geben zu können und
    42  hoffe genauso wie Sie auf baldige Lockerungen.
    43  Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    44  
    45  
    46  Mit freundlichen Grüßen
    47  
    48  Hendrik Münch
    49  
    50  Ordnungsamt / öffentliche Sicherheit und Ordnung
    51  Zivil- und Katastrophenschutz
    52  Stadtverwaltung Leonberg
    53  Marktplatz 9
    54  71229 Leonberg
    55  Telefon 07152 990-2312
    56  www.leonberg.de
    57  
    58  
    59  
    60  >>> Wolfgang Goetz <ssv.warmbronn@t-online.de> 14.02.2021 14:29 >>>
    61  Nachschlag:
    62  
    63  Die neue Corona VO ist online.
    64  
    65  
    66  Die Verlinkung nach Leonberg ist dieselbe. siehe unten.
    67  
    68  Das aktuelle geschlossen-offen Dokument ist weiterhin über Corey zu
    69  finden.
    70  
    71  Leider ist der neue Inhalt unter dem alten Filenamen publiziert.
    72  '210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf'
    73  
    74  Das PDF im Anhang!
    75  
    76  Für den Schiessport hat sich nichts geändert.
    77  
    78       Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021
    79       
    80       Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
    81       
    82       Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien (mit den Angehörigen
    83  des eigenen
    84       Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen
    85  Haushalt gehört, bei
    86       dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport)
    87  
    88  
    89  
    90  einen guten Start in die neue Woche
    91  wünscht
    92  Wolfgang Goetz
    93  
    94  
    95  
    96  On 13.02.21 14:54, Wolfgang Goetz wrote:
    97  > Guten Tag Herr Münch,
    98  >
    99  > die aktuelle Webseite der Landesregierung
   100  >
   101  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
   102  
   103  > referenziert nicht mehr das rechtlich unwirksame 'geschlossen-offen'
   104  Dokument.
   105  >
   106  > Bei den "Änderungen zum 11.Februar 2021" wird auf die Stadt und
   107  Landkreise vor Ort verwiesen:
   108  >
   109  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/
   110  
   111  >
   112  > folgt man dem Link zu Leonberg:
   113  >
   114  https://www.leonberg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Aktuelles/Infos-zum-Corona-Virus
   115  
   116  >
   117  > hier die Infobox auf der rechten Seite:
   118  > VERBINDLICHE REGELUNGEN
   119  >
   120  > dieser Link:
   121  > Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder
   122  Aktivitäten ab dem 11. Januar (Stand 29.01.2021) (PDF)
   123  > https://www.leonberg.de/output/download.php?fid=2691.7771.1.PDF 
   124  > (das resultierende pdf im Anhang, ich bin nicht sicher ob der
   125  dynamische php-link stabil ist)
   126  >
   127  > Zitat: Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
   128  > Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien (mit den Angehörigen
   129  des eigenen
   130  > Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt
   131  gehört, bei
   132  > dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport)
   133  >
   134  > Die Einstufung unserer Anlage: 'im Freien' siehe in meiner Anfrage
   135  unten. (Ministerium für Kultus Jugend und Sport)
   136  >
   137  >
   138  >
   139  > Ich gehe davon aus dass wir hiermit rechtssicher unseren
   140  eingeschränkten Betrieb wieder aufnehmen können.
   141  >
   142  >
   143  > Gern können wir auch einen Termin vor Ort ausmachen damit Sie sich
   144  von der Unbedenklichkeit
   145  > bzgl der Virenausbreitung ein perönliches Bild machen können.
   146  >
   147  >
   148  >
   149  > mit freundlichem Gruss
   150  > Wolfgang Goetz
   151  > (Privatadresse am Ende dieser mail)
   152  >
   153  >
   154  > p.s.: Ich beobachte die Webeiten täglich,
   155  > im Anhang die  Auswertung der bisherigen mir bekannten
   156  geschlossen-offen Dokumente.
   157  >
   158  >
   159  >
   160  >
   161  >
   162  >
   163  > On 29.01.21 15:47, Hendrik Muench wrote:
   164  >> Sehr geehrter Herr Götz,
   165  >>
   166  >> vielen Dank für Ihre Nachricht.
   167  >>
   168  >> Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 6 CoronaVO ist der Betrieb von
   169  >> Sportanlagen und Sportstätten grundsätzlich untersagt.
   170  >> Die in Ihrem Fall einschlägige Ausnahme von dieser grundsätzlichen
   171  >> Regelung findet sich in § 1d Absatz 1 Sätze 3 und 4 CoronaVO.
   172  >>
   173  >> Danach ist der Betrieb nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 CoronaVO
   174  zulässig,
   175  >>
   176  >> soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine
   177  Nutzung
   178  >> von Umkleiden,
   179  >> sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder
   180  >> Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
   181  >>
   182  >> Als weitläufige Außenanlagen in diesem Sinne gelten insbesondere
   183  Golf-,
   184  >> Reit-und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen und Skipisten.
   185  >> Nach den Ausführungen des Sozialministeriums sind "diese
   186  privilegierten
   187  >> Sportanlagen [...] dergestalt in die Natur eingebettet,
   188  >> dass ihre Begrenzung nahezu nicht wahrgenommen wird und sie durch
   189  ihre
   190  >> Weite und Ausdehnung die Prägung einer offenen,
   191  >> natürlichen bzw. naturnahen Landschaft haben."
   192  >> Diese Anforderungen an eine weitläufige Anlage erfüllt eine
   193  >> Schießanlage nicht.
   194  >>
   195  >> Daher sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 1d Absatz 1
   196  >> Sätze 3 und 4 CoronaVO nicht gegeben,
   197  >> so dass der Betrieb der Schießanlage nicht zulässig ist.
   198  >>
   199  >> Die von Ihnen zitierte "Übersicht der geschlossenen und offenen
   200  >> Einrichtungen oder Aktivitäten" stellt einen Service dar,
   201  >> jedoch hat diese keinen rechtsgestaltenden Charakter und kann die
   202  >> Regelungen der CoronaVO daher nicht erweitern.
   203  >> Zudem wurde diese Übersicht seit dem 11.01.2021 nicht mehr
   204  >> aktualisiert,
   205  >> während die aktuell gültige CoronaVO zuletzt am 25.01.2021 geändert
   206  >> wurde.
   207  >>
   208  >> Zur weiteren Begründung der Auslegung verweise ich auf die weiteren
   209  >> Ausführungen des Sozialministeriums:
   210  >> "Angesicht der nach wie vor besorgniserregenden Infektionslage
   211  beruht
   212  >> die Gesamtkonzeption der Landesregierung gegen die Ausbreitung des
   213  Virus
   214  >> SARS-CoV-2 auf einer weitestgehenden Vermeidung von nicht zwingend
   215  >> notwendige Kontakten,
   216  >> weshalb Einrichtungen unabhängig davon, ob im Einzelfall auch
   217  >> tatsächlich eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit gegeben ist
   218  und
   219  >> auch unabhängig vom Vorliegen von Hygienekonzepten zu schließen
   220  waren.
   221  >> Ausnahmen aufgrund der Corona-Verordnung sind nur in den geregelten
   222  >> engen Grenzen zulässig und die in der Verordnung benannten
   223  Befreiungen
   224  >> als solche nicht analogiefähig."
   225  >>
   226  >> Ich bedaure Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können.
   227  >>
   228  >> Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
   229  >>
   230  >>
   231  >> Mit freundlichen Grüßen
   232  >>
   233  >> Hendrik Münch
   234  >>
   235  >> Ordnungsamt / öffentliche Sicherheit und Ordnung
   236  >> Zivil- und Katastrophenschutz
   237  >> Stadtverwaltung Leonberg
   238  >> Marktplatz 9
   239  >> 71229 Leonberg
   240  >> Telefon 07152 990-2312
   241  >> www.leonberg.de 
   242  >>
   243  >>
   244  >>
   245  >>>>> Wolfgang Goetz <ssv.warmbronn@t-online.de> 27.01.2021 13:55 >>>
   246  >> Guten Tag Herr Muench,
   247  >>
   248  >> Frau Maiwald von der Waffenbehörde hat mich bezüglich Fragen zu C-VO
   249  an
   250  >> Sie verwiesen.
   251  >>
   252  >> Es gibt Auslegungsdifferenzen von verschieder Seite ob unsere
   253  >> Schiessanlage genutzt werden darf.
   254  >>
   255  >>
   256  >>
   257  >> Meine Interpretation der C-VO und der referenzierten Übersicht der
   258  >> geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten vom 8.Jan:
   259  >>
   260  >> Wir dürfen unseren Sport ausüben.
   261  >>
   262  >>
   263  >>
   264  >> Begründung:
   265  >> In der C-Vo ist in §1d ff (Der Betrieb von Sportanlagen und
   266  >> Sportstätten.. weitläufige..)
   267  >> der für alle geltende Grundsatz geregelt.
   268  >>
   269  >> In der geschlossen/offen Liste wird für bestimmte Aktivitäten diese
   270  >> Regelung ERWEITERT:
   271  >>
   272  >> Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
   273  >>
   274  >> Schießsport- und Schießsportanlagen im Freien (mit den Angehörigen
   275  des
   276  >> eigenen
   277  >> Haushaltes und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen
   278  Haushalt
   279  >> gehört, bei
   280  >> dienstlichen Zwecken beim Spitzen- oder Profisport)
   281  >>
   282  >>
   283  >> In unserem Fall wird das 'weitläufig' nicht mehr verwendet. Sonst
   284  hätte
   285  >> es auch einfach eine Aufzählung getan.
   286  >> weitläufig im Sinne von 'sehr viel Abstand' ist bei uns gegeben:
   287  Die
   288  >> Wände der Schiessanlage entsprechen Abstand unendlich.
   289  >>
   290  >>
   291  >>
   292  >> Golf, Reiten, Tennis: hier sind sogar mehr (im Prinzip unendlich
   293  viele)
   294  >> Personen erlaubt, mit Abstand! (def: 1.5m)
   295  >> Golfplätze (Weitläufige Anlagen im Freien dürfen auch von mehreren
   296  >> individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der
   297  Abstandsregeln
   298  >> genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten,
   299  Umkleiden
   300  >> und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die
   301  nicht
   302  >> gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen.)
   303  >>
   304  >>
   305  >> Warum der Gesetzgeber hier Lockerungen zulässt?
   306  >> Golf, Reiten, Tennis, Schiessen sind keine Massensportarten und
   307  >> reglementieren die Teilnehmer von Haus aus.
   308  >> Riesige unkontrollierbare Menschenansammlungen wird es nicht geben.
   309  >> Daher diese sinnvollen Erweiterungen der Sportausübung.
   310  >>
   311  >>
   312  >> Zudem: Schiesssen ist eine Individualsportart ohne Körperkontakt.
   313  Ein
   314  >> Schütze und eine Scheibe. Der Virus hat keine Chance.
   315  >> Zwei gleichzeitige Schützen geht auch nicht, da einer Aufsicht zu
   316  >> machen hat. Alles Regelkonform zu C-VO und AWaffV.
   317  >>
   318  >>
   319  >> Das 'im Freien' ist letzten Mai vom Ministerium Kultus Jugend und
   320  Sport
   321  >> geklärt worden:
   322  >>
   323  >> Schießstandrichtlinien ... vier Bauarten von Schießständen:
   324  >> [...]
   325  >> 2. Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes.
   326  >>      Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss-
   327  bzw.
   328  >> Schießbahnseite
   329  >>      durch Bauteile allseitig umschlossen.
   330  >> [...]
   331  >> Wir zählen die offenen Schießstände (Nummern 1 bis 3) zu den
   332  >> Freiluftsportanlagen
   333  >>
   334  >>
   335  >>
   336  >>
   337  >> Das ganze habe ich auf unsere Vereinswebseite auf der
   338  Einstiegsseite
   339  >> zusammengefasst.
   340  >> https://sportschuetzen-leonberg-warmbronn.de/ 
   341  >>
   342  >> Ich will keine Unklarheiten oder womöglich fälschlich ausgestellte
   343  >> Bescheinigungen.
   344  >>
   345  >>
   346  >>
   347  >> Können wir Warmbronner Schützen in diesem Sinne weitermachen?
   348  >>
   349  >>
   350  >>
   351  >>
   352  >> mit freundlichem Gruss
   353  >>
   354  >> Wolfgang Goetz
   355  >> <privatadresse>
   356  >>
   357  >>
   358  >>
   359  >>
   360  >>
   361  >>
   362  >>
   363  >>
   364  >>
   365  >
   366  
   367  -- 
   368  Wolfgang Goetz
   369  Sportschützen Leonberg-Warmbronn 1685 e.V.
   370  1.Vorstand
   371