Aufsichten zählen nicht
Zitat
Aufsichtspersonal zählt nicht zur maximal erlaubten Personenzahl und darf zusätzlich anwesend sein.
Der Mindestabstand zwischen Sportler und Aufsicht (1,5 Meter) muss eingehalten werden!
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Aufsichtspersonal zählt nicht zur maximal erlaubten Personenzahl und darf zusätzlich anwesend sein.
Der Mindestabstand zwischen Sportler und Aufsicht (1,5 Meter) muss eingehalten werden!