CVo ab 24.Apr
aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg (c+p web, pdf geht nicht)
Generelle Regelungen
Erlaubt ist weiterhin der kontaktarme Freizeit- und Amateursport mit nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 100*
ist Sport nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.