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Jugend

Neugierig?

Du bist mindestens 12 Jahre alt und hast Interesse am Schiesssport?

Je nach deinem Einsatz kann das bis zu den Olympischen Spielen gehen...

Gern kannst du in Begleitung eines oder beider Sorgeberechtigten (so steht es im Waffengesetz, gemeint ist: Eltern) an einem unserer Schiesstage vorbeikommen, nimm bitte Kontakt mit unserem Jugendleiter auf!

Informationen

Deutsche und Württembergische Schützenjugend.

Wer darf was und wie...

Das Waffengesetz § 27 (3) bestimmt die Regeln:

Alter Waffenart Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter Aufsichtsperson mit Jugenbasislizenz
12+13 Luftgewehr Luftpistole muss vorliegen muss anwesend sein
14-17 Luftgewehr Luftpistole
14+15 Kleinkaliber muss vorliegen muss anwesend sein
16+17 Kleinkaliber