Jugend
Neugierig?
Du bist mindestens 12 Jahre alt und hast Interesse am Schiesssport?
Je nach deinem Einsatz kann das bis zu den Olympischen Spielen gehen...
Gern kannst du in Begleitung eines oder beider Sorgeberechtigten (so steht es im Waffengesetz, gemeint ist: Eltern) an einem unserer Schiesstage vorbeikommen, nimm bitte Kontakt mit unserem Jugendleiter auf!
Informationen
Deutsche und Württembergische Schützenjugend.
Wer darf was und wie...
Das Waffengesetz § 27 (3) bestimmt die Regeln:
Alter | Waffenart | Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter | Aufsichtsperson mit Jugenbasislizenz |
---|---|---|---|
12+13 | Luftgewehr Luftpistole | muss vorliegen | muss anwesend sein |
14-17 | Luftgewehr Luftpistole | ||
14+15 | Kleinkaliber | muss vorliegen | muss anwesend sein |
16+17 | Kleinkaliber |